Skip to main content Skip to page footer

Die Genossenschaft

Die teilAuto Neckar-Alb eG ist eine Genossenschaft, die sich gemeinsam für ein nachhaltiges Carsharing-Angebot in der Region Neckar-Alb einsetzt und dabei ökologische und soziale Aspekte besonders berücksichtigt.

Die Mitglieder der Genossenschaft tragen aktiv zum Ausbau des lokalen Carsharings bei und gestalten die Unternehmensbelange demokratisch mit. Durch die Mitgliedschaft haben Sie die Möglichkeit, aktiv an der Weiterentwicklung und den Chancen der Genossenschaft teilzuhaben.

Genossenschaftsmitglieder profitieren zudem von Vorteilen bei der Nutzung von teilAuto.

Wir laden alle ein, die durch ihr Handeln eine positive ökologische und soziale Wirkung in der Region erzielen möchten, Teil unserer Genossenschaft zu werden.

teilAuto Neckar-Alb eG

Im Jahr 1993 gründete eine Gruppe umweltbewusster Menschen den Verein Ökostadt Tübingen – Reutlingen, um ehrenamtlich drei gemeinsam genutzte Fahrzeuge zu betreiben.

Heute nutzen nahezu 6.000 Menschen in der Region Neckar-Alb etwa 200 teilAutos. Um diesem Wachstum gerecht zu werden, wandelte sich teilAuto 2017 von einem Verein in eine Genossenschaft.

Mit der Genossenschaft verbinden wir nicht nur das Konzept des „Teilen statt Besitzen“, sondern auch die Werte von Partnerschaft auf Augenhöhe, Gemeinwohl, Solidarität und aktiver Teilhabe.

Das Genossenschaftsmodell verkörpert Werte wie Kooperation, Selbstständigkeit und regionale Kompetenz. Im Gegensatz zu profitorientierten Unternehmen stehen bei teilAuto Neckar-Alb eG vor allem die Interessen der Genossenschaftsmitglieder sowie die Förderung umweltfreundlicher Mobilität im Mittelpunkt.

Die Entscheidung für die Genossenschaft als Rechtsform haben wir mit Bedacht getroffen. Diese etablierte und zuverlässige Struktur gewährleistet hohe Transparenz, ermöglicht den Mitgliedern demokratische Mitspracherechte und unterliegt einer regelmäßigen Prüfung durch den Genossenschaftsverband. Der rechtliche Rahmen für diese Unternehmensform ist im Genossenschaftsgesetz festgelegt.

Geschäftsanteile und Mitgliedschaft

Ein Geschäftsanteil beträgt 100,00 €. Natürliche Personen sind verpflichtet, mindestens drei Geschäftsanteile zu erwerben, während juristische Personen mindestens zehn Anteile erwerben müssen. Die maximale Beteiligung ist auf 50 Anteile pro Person begrenzt.

Die Mitgliedschaft kann bis zu drei Monate vor Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden.

Generalversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand

Jedes Mitglied hat auf der Generalversammlung eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der erworbenen Geschäftsanteile. Die Mitglieder wählen den Aufsichtsrat aus ihrer Mitte. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat ernannt und leitet die Genossenschaft eigenverantwortlich.

Dividende

Ein Teil des Jahresüberschusses kann an die Mitglieder der Genossenschaft als Dividende ausgeschüttet werden. Die Entscheidung über die Ausschüttung der Dividende obliegt den Mitgliedern, die darüber auf der Generalversammlung abstimmen.

Risiko

Wenn ein Jahresfehlbetrag nicht durch Rücklagen abgedeckt werden kann, besteht die Möglichkeit, diesen durch eine Abschreibung auf die Geschäftsguthaben der Mitglieder auszugleichen.

  • Genossenschaftsmitglieder erhalten einen Rabatt von drei Prozent auf den Zeittarif bei der Nutzung der Fahrzeuge.
  • Genossenschaftsmitglieder hinterlegen keine Kaution. Bereits eingezahlte Kautionen können komplett in Genossenschaftsanteile umgewandelt werden.
  • Eine Dividendenzahlung ist möglich.